Wahlen
Alle wichtigen Informationen zur FSR-Wahl finden sich
- auf der Informationsseite des StuRa
- und bei uns weiter unten.
Auf der Uni-Infoseite findet ihr auch die Kandidierenden für diese Wahl. Einfach im blauen Streifen das jeweilige Amt (
Senat, Erweiterter Senat, Bereichsräte, … ) anklicken. Die FSR-Kandidat:innen finden sich bald bei uns hier.
Fristen für Kandidierende
FSR-Kandidatur | 14. November |
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Briefwahlunterlagen beantragen | 15. November |
Achtung: Die Wahl findet in Präsenz statt. Briefwahl ist optional!
Kandidierende
Fachschaftsrat
Eric Mamitzsch
Johann Kretzschmar
Marie-Therese Heller
Zweitfach Chemie
5.Sem.
Lehrer? Ja, bitte.
Ich trete an, weil mir wichtig ist, dass es auch im Fachschafsrat eine Vertretung für die in euren Vorlesungen gibt, die Mathe auf Lehramt studieren. Bei uns ist einiges anders und manches auch nicht, aber ich bin der Meinung, wir haben eine Stimme verdient.
Max Kempf
Fakultätsrat
Benjamin Rogoll (links)
Oskar Klempt
Gremien an der TU Dresden
Eine weitere Möglichkeit sich an der Fachrichtung zu engagieren ist die Mitarbeit in verschiedenen Gremien wie der Studien- oder der Fachkommission. Damit du eine Vorstellung entwickeln kannst, was dort überhaupt besprochen wird, haben wir eine Unterseite zu den einzelnen Gremien erstellt und dort alles Wichtige zusammengefasst.
Ablauf der Wahlen
Für den Großteil der Studierenden ist die FSR-Wahl erst dann sichtbar, wenn die Wahlkabinen aufgebaut sind und jeder sein Kreuz setzen kann. Die Planungen für die Wahlen beginnen jedoch schon weit früher. Grundlegendes dazu regelt insbesondere die Wahlordnung der Studierendenschaft.
So muss beispielsweise nach §6 (1) WO spätestens am 28. Tag vor der Wahl die Wahlausschreibung bekannt gemacht werden. Diese gibt bereits einen ersten Überblick über den Ablauf der FSR-Wahlen. So erfährst du darüber u.a. den Wahltermin, den Ort und die Zeit der jeweiligen Stimmabgabe. Zudem wird in der Ausschreibung angegeben, wann und wo das Wählerverzeichnis zur Einsicht ausliegt. Dies ist insofern wichtig, als dass nach §5 (1) WO nur Wahlberechtige ihr Wahlrecht ausüben dürfen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Eher unbekannt ist die Möglichkeit der Briefwahl. Für diese müssen jedoch verschiedene Fristen beachtet werden: je nachdem ob die Wahlunterlagen übersendet oder ausgehändigt werden sollen, muss der Antrag auf Briefwahl spätestens am 14. oder spätestens am 5. Kalendertag vor dem ersten Wahltag bei dem Wahlleiter eingehen (§12 (2) WO). Anschließend erhälst du alle notwendigen Unterlagen und kannst bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Frist dein Kreuz setzen (§12 (5) WO). Beachte dabei aber bitte, dass der Brief natürlich eine gewisse Zeit benötigt, bis er beim Wahlleiter eingetroffen ist!
Spätestens am 11. Kalendertag vor Beginn der Wahlen erfährst du, wen du in den 11 Köpfe umfassenden FSR Mathematik wählen kannst. Damit beginnt letztlich auch die heiße Phase der Wahl: ab dem Zeitpunkt ist es den Kandidaten gestattet offiziell für sich zu werben.
Ist nun der erste Wahltag erreicht, so kannst du in dem dafür angegebenen Wahlraum (beachte dazu die Wahlausschreibung) zur Stimmabgabe schreiten. Vergiss dafür aber deinen Studenten- und Personalausweis nicht, denn nach §11 (5) WO ist vor Einwurf des Stimmzettels in die Urne die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses zu überprüfen.
Übrigens kannst du bis zu drei Stimmen abgeben! Wie du diese verteilst, ist natürlich dir selbst überlassen. Beachte jedoch: nach §13 (2) WO ist ein angegebener Stimmzettel ungültig, wenn
- kein Bewerber gekennzeichnet wurde,
- er nicht als amtlich erkennbar ist,
- der Stimmzettel einen Zusatz, der nicht der Kennzeichnung der gewählten Bewerberin dient, oder einen Vorbehalt enthält,
- mehr als drei Stimmen abgegeben wurden,
- aus dem Stimmzettel der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
Nach Abschluss der Wahl wird das Wahlergebnis innerhalb von sieben Arbeitstagen u.a. auf den Internetseiten des StuRa bekannt gegeben. Zudem werden die Gewählten unverzüglich über ihre Wahl benachrichtigt, die sie nach §16 (1) WO nur innerhalb der darauffolgenden fünf Tage in schriftlicher Form aus wichtigem Grunde ablehnen können. Nach dieser Frist gilt ihre Wahl als angenommen.