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- | ======FSR-Grundordnung====== | + | Zum Download findet ihr hier unsere {{fsr: |
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+ | ======Fachschaftsordnung der Fachschaft Mathematik an der TU Dresden====== | ||
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+ | 5. Oktober 2019 | ||
===Vorbemerkung=== | ===Vorbemerkung=== | ||
Der Fachschaftsrat Mathematik wird im Folgenden kurz FSR genannt. | Der Fachschaftsrat Mathematik wird im Folgenden kurz FSR genannt. | ||
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===1 Fachschaft=== | ===1 Fachschaft=== | ||
- | - Alle Studierende, | + | - Alle Studierende, |
- | - Zum Zeitpunkt des Beschlusses dieser Ordnung sind dies die Studierenden der Studienfächer | + | - Zum Zeitpunkt des Beschlusses dieser Ordnung sind dies die Studierenden der Studienfächer |
* Mathematik | * Mathematik | ||
* Wirtschaftsmathematik | * Wirtschaftsmathematik | ||
* Technomathematik | * Technomathematik | ||
- | * und Lehramtsstudierende, | + | * und Lehramtsstudierende, |
- | - Die Fachschaft Mathematik ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der TU Dresden und ihrer Studierendenschaft. | + | - Die Fachschaft Mathematik ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der TU Dresden und ihrer Studierendenschaft. |
- Die Fachschaft ordnet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, der Grundordnung der Studentenschaft der TU Dresden und ihrer Ergänzungsordnungen sowie dieser Fachschaftsordnung ihre Angelegenheiten selbst. | - Die Fachschaft ordnet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, der Grundordnung der Studentenschaft der TU Dresden und ihrer Ergänzungsordnungen sowie dieser Fachschaftsordnung ihre Angelegenheiten selbst. | ||
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===2 Organe der Fachschaft=== | ===2 Organe der Fachschaft=== | ||
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- Das beschließende Organ der Fachschaft ist der Fachschaftsrat. | - Das beschließende Organ der Fachschaft ist der Fachschaftsrat. | ||
- Das informelle Organ der Fachschaft ist die Fachschaftsvollversammlung. | - Das informelle Organ der Fachschaft ist die Fachschaftsvollversammlung. | ||
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===3 Wahl des Fachschaftsrates=== | ===3 Wahl des Fachschaftsrates=== | ||
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- Der Fachschaftsrat wird von den Mitgliedern der Fachschaft nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft der TU Dresden gewählt. | - Der Fachschaftsrat wird von den Mitgliedern der Fachschaft nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft der TU Dresden gewählt. | ||
- Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des FSR ist vor der Wahl durch diesen mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder festzulegen. Falls eine solche Festlegung nicht getroffen wird, bleibt die Sitzzahl unverändert. | - Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des FSR ist vor der Wahl durch diesen mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder festzulegen. Falls eine solche Festlegung nicht getroffen wird, bleibt die Sitzzahl unverändert. | ||
- | - Möchte ein Mitglied vor Ablauf der Legislaturperiode von seinem Mandat zurücktreten, | + | - Möchte ein Mitglied vor Ablauf der Legislaturperiode von seinem Mandat zurücktreten, |
- Näheres regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft der TU Dresden. | - Näheres regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft der TU Dresden. | ||
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===4 Struktur des Fachschaftsrates=== | ===4 Struktur des Fachschaftsrates=== | ||
- | | + | |
- | - Tritt ein e Sprecher in oder ein e Schatzmeister in oder eine r der Stellvertreter innen vor Ablauf der Legislaturperiode vom Amt zuruck, so ist dies schriftlich gegenuber dem FSR kundzutun. In der darauffolgenden Sitzung soll ein e Nachfolger in gewählt werden. | + | |
- | - In begrundeten | + | - Tritt ein_e Sprecher_in |
- | - Der die Schatzmeister in wird am Ende einer jeden Legislaturperiode entlastet, sofern | + | - In begründeten |
+ | - Der_die Schatzmeister_in | ||
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===5 Aufgaben des Fachschaftsrates=== | ===5 Aufgaben des Fachschaftsrates=== | ||
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- Der FSR vertritt die Studierenden der Fachschaft im Rahmen der Aufgaben des § 24 Abs. (3) SächsHSFG. | - Der FSR vertritt die Studierenden der Fachschaft im Rahmen der Aufgaben des § 24 Abs. (3) SächsHSFG. | ||
- Der FSR erarbeitet und beschließt nach Maßgabe des SächsHSFG, der Grundordnung der Studentenschaft der TU Dresden und ihrer Ergänzungsordnungen eine Fachschaftsordnung. | - Der FSR erarbeitet und beschließt nach Maßgabe des SächsHSFG, der Grundordnung der Studentenschaft der TU Dresden und ihrer Ergänzungsordnungen eine Fachschaftsordnung. | ||
- | - Rechtsgeschäftliche Erklärungen | + | - Rechtsgeschäftliche Erklärungen |
- | - Der FSR ist uber die Verwendung seiner Mittel rechenschaftspflichtig. | + | - Der FSR ist uber die Verwendung seiner Mittel rechenschaftspflichtig. |
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===6 Sitzungen des Fachschaftsrates=== | ===6 Sitzungen des Fachschaftsrates=== | ||
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- Fehlt ein Mitglied des FSR zu zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsterminen unentschuldigt oder zu vier aufeinanderfolgenden Sitzungsterminen, | - Fehlt ein Mitglied des FSR zu zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsterminen unentschuldigt oder zu vier aufeinanderfolgenden Sitzungsterminen, | ||
- | - Zu Beginn der Legislaturperiode bestimmt der FSR mit einfacher Mehrheit | + | - Zu Beginn der Legislaturperiode bestimmt der FSR mit einfacher Mehrheit |
- | - Wie bei jeder Entsendung sind auch bei der Bestimmung der Posten in Abs. (4) der GO-Antrag auf geheime Abstimmung sowie andere | + | - Wie bei jeder Entsendung sind auch bei der Bestimmung der Posten in Abs. (4) der GO-Antrag auf geheime Abstimmung sowie andere |
- Näheres regelt die Geschäftsordnung. | - Näheres regelt die Geschäftsordnung. | ||
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===7 Beschlussfassung=== | ===7 Beschlussfassung=== | ||
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- Der FSR ist beschlussfähig, | - Der FSR ist beschlussfähig, | ||
- | - Ist der FSR nach (1) nicht beschlussfähig, | + | - Ist der FSR nach (1) nicht beschlussfähig, |
- | - Beschlusse | + | - Beschlüsse |
- | - Die Wahl bzw. Entsendung von Studierenden in Funktionen des FSR, in den Studierendenrat und in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der nicht ruhenden Mitglieder des FSR. Verfehlen alle Kandidaten | + | - Die Wahl bzw. Entsendung von Studierenden in Funktionen des FSR, in den Studierendenrat und in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der nicht ruhenden Mitglieder des FSR. Verfehlen alle Kandidaten |
- Die Wahl ist nur im Beisein des Kandidierenden möglich. | - Die Wahl ist nur im Beisein des Kandidierenden möglich. | ||
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===8 Wahl von Studierenden in den Studierendenrat=== | ===8 Wahl von Studierenden in den Studierendenrat=== | ||
+ | |||
- Der FSR wählt entsprechend der durch die Grundordnung der Studentenschaft festgelegten (Grund-)Sitzverteilung Angehörige der Fachschaft Mathematik in den Studierendenrat (1. Vertretung). | - Der FSR wählt entsprechend der durch die Grundordnung der Studentenschaft festgelegten (Grund-)Sitzverteilung Angehörige der Fachschaft Mathematik in den Studierendenrat (1. Vertretung). | ||
- | - Falls Sitze im Studierendenrat nicht durch ein Mitglied des Fachschaftsrates besetzt werden sollen, so mussen | + | - Falls Sitze im Studierendenrat nicht durch ein Mitglied des Fachschaftsrates besetzt werden sollen, so müssen |
- Erhält die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär weitere Sitze im Studierendenrat, | - Erhält die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär weitere Sitze im Studierendenrat, | ||
- | - Verliert die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär Sitze, so ruft der FSR entsprechend die 2. Vertretung in umgekehrter chronologischer Folge ihrer Entsendung aus dem Studierendenrat | + | - Verliert die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär Sitze, so ruft der FSR entsprechend die 2. Vertretung in umgekehrter chronologischer Folge ihrer Entsendung aus dem Studierendenrat |
- | - Die Absätze (1), (2), (6) und (7) sind entsprechend auch fur die Entsendung eines Ersatzvertretenden sowie fur den Fall, dass der FSR Mathematik | + | - Die Absätze (1), (2), (6) und (7) sind entsprechend auch für die Entsendung eines Ersatzvertretenden sowie für den Fall, dass der FSR Mathematik |
- Tritt eine Vertretung der Fachschaft Mathematik vor Ablauf der Legislaturperiode vom Amt zuruck, so ist dies dem FSR schriftlich kundzu-tun. In der darauffolgenden FSR-Sitzung soll die Nachfolge bestimmt werden. | - Tritt eine Vertretung der Fachschaft Mathematik vor Ablauf der Legislaturperiode vom Amt zuruck, so ist dies dem FSR schriftlich kundzu-tun. In der darauffolgenden FSR-Sitzung soll die Nachfolge bestimmt werden. | ||
- | - In begrundeten | + | - In begründeten |
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===9 Entsendung von Studierenden in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung=== | ===9 Entsendung von Studierenden in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung=== | ||
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- Der FSR entsendet entsprechend der durch die Grundordnung der TU Dresden, den Ordnungen des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften sowie der Ordnung der Fakultät Mathematik festgelegten Sitzverteilung Angehörige der Fachschaft Mathematik in die Gremien derakademischen Selbstverwaltung. | - Der FSR entsendet entsprechend der durch die Grundordnung der TU Dresden, den Ordnungen des Bereiches Mathematik und Naturwissenschaften sowie der Ordnung der Fakultät Mathematik festgelegten Sitzverteilung Angehörige der Fachschaft Mathematik in die Gremien derakademischen Selbstverwaltung. | ||
- | - Die entsandten Studierenden | + | - Die entsandten Studierenden |
- | - Freie Sitze mussen | + | - Freie Sitze müssen |
- | - Fur den R ücktritt | + | - Für den Rücktritt |
- | - In begrundeten | + | - In begründeten |
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===10 Fachschaftsvollversammlung=== | ===10 Fachschaftsvollversammlung=== | ||
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- Der FSR beruft mindestens einmal im Studienjahr, | - Der FSR beruft mindestens einmal im Studienjahr, | ||
- Der Termin und die Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vor der Fachschaftsvollversammlung per Aushang bekanntzugeben. | - Der Termin und die Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vor der Fachschaftsvollversammlung per Aushang bekanntzugeben. | ||
- Auf der Fachschaftsvollversammlung legt der FSR uber seine Tätigkeit und die Finanzen der Fachschaft Rechenschaft ab. | - Auf der Fachschaftsvollversammlung legt der FSR uber seine Tätigkeit und die Finanzen der Fachschaft Rechenschaft ab. | ||
- | - Die Fachschaftsvollversammlung ist keine reguläre Sitzung des FSR. Dies bedeutet unter anderem, dass dort keine Beschlusse | + | - Die Fachschaftsvollversammlung ist keine reguläre Sitzung des FSR. Dies bedeutet unter anderem, dass dort keine Beschlüsse |
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===11 Finanzen=== | ===11 Finanzen=== | ||
- | | + | |
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- | ===12 Anderung | + | ===12 Änderung |
- | - Die Fachschaftsordnung bedarf zum Beschluss und zur Anderung | + | |
- | - Im Anschluss einer Lesung ist daruber | + | - Die Fachschaftsordnung bedarf zum Beschluss und zur Änderung |
- | - In keinem Fall durfen | + | - Im Anschluss einer Lesung ist darüber |
+ | - In keinem Fall dürfen | ||
- Sofern 2/3 der anwesenden Mitglieder dies bestimmen, kann die zweite Lesung sofort im Anschluss an die erste Lesung erfolgen. | - Sofern 2/3 der anwesenden Mitglieder dies bestimmen, kann die zweite Lesung sofort im Anschluss an die erste Lesung erfolgen. | ||
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- | ===13 Ubergangs- und Schlussbestimmungen | + | ===13 Übergangs- und Schlussbestimmungen=== |
- | - Die gultig | + | |
- | - Die Fachschaftsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch den Fachschaftsrat und mit zustimmender Kenntnisnahme der Geschäftsfuhrung ¨Studierendenschaft | + | - Die gültig |
+ | - Die Fachschaftsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch den Fachschaftsrat und mit zustimmender Kenntnisnahme der Geschäftsführung der Studierendenschaft | ||
Inkraftgetreten am: 201Y-MM-DD | Inkraftgetreten am: 201Y-MM-DD | ||