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Prüfungsausschuss

Ein Prüfungsausschuss ist für alle rechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf Prüfungen zuständig. An der Fakultät Mathematik gibt es je einen Ausschuss für den Bachelor Mathematik, für die Masterstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik und Technomathematik (in Personalunion) sowie für den auslaufenden Diplomstudiengang.

Die Prüfungsausschüsse tragen die formale Verantwortung für die Durchführung und Organisation aller Prüfungen des Studiengangs. Insbesondere entscheiden sie über Anerkennung von Studienleistungen, Nachteilsausgleiche, genehmigen Bachelor- und Masterarbeiten und entscheiden in Streitfragen zu Benotung oder Annulierung einer Prüfung.

Den Prüfungsausschüssen für Bachelor und Master gehören vier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie zwei Studierende an. Im Diplomstudiengang weichen die Zahlen ab.

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  • Zuletzt geändert: 2018-03-16T09:55:1521194127
  • von kay