hopo:stellungnahmen

Wie der FSR Mathematik bereits in dem offenen Brief an das Rektorat deutlich gemacht hat, wird es von unserer Seite aus als sinnvoll erachtet, die Senatsregelungen der vergangenen Semester (Rückgabe von Prüfungsergebnissen…) im WS 21/22 ebenfalls durchzusetzen.

Da dies nicht geschieht, möchten wir unsere Position in dieser Stellungnahme festhalten.

Zuerst einmal ist festzustellen, dass die Qualität der Lehre auf Grund von Corona und den damit einhergehenden Maßnahmen erheblich abgenommen hat. Dadurch, dass in den Hörsälen auf Grund von Kontaktbeschränkungen oftmals nicht alle Studierende gleichzeitig anwesend sein können, kommt es vermehrt zu Hybridkonzepten oder ausschließlicher Online-Lehre. Die Hybridkonzepte führen dazu, dass die Lehre in einer Art „Zweiklassensystem“ abläuft, denn es gibt erheblich Unterschiede zwischen dem, was die Studierenden in Präsenz lernen, und dem, was letztendlich online ankommt.

Einige Veranstaltungen nur mit Ton aus den Hörsälen übertragen, was es schwer macht zu folgen. Gerade wenn Graphiken gezeigt werden, die nachträglich nicht zur Verfügung gestellt werden. Teilweise bricht die Verbindung ab, was den Dozierenden meist erst Minuten später auffällt.

Auch die reine Online-Lehre führt zu Problemen. Es kommt zu Verbindungsstörungen und Tonausfällen. Fragen, die im Chat gestellt wurden, werden leicht übersehen. Die verminderte Qualität der Lehre auf Grund von Corona geht direkt zu Lasten der Studierenden. Deshalb ist es wenig verständlich, warum uns Studierenden unter dieser Mehrbelastung nicht auch mehr geholfen wird.

Warum ist es nicht wie in den vorherigen Semestern gestattet, nach erbrachter Prüfungsleistung von dieser zurückzutreten?

Auch in Rücksprache mit den Student:innen wir dies als sinnvoll erachten. Es würde vielen den Druck nehmen, der sich in den letzten Monaten/ Semestern durch die erhebliche Mehrbelastung aufgebaut hat.

Ebenfalls erachten wir es als falsch, dass Prüfungen weiterhin in Präsenz stattfinden können, wenn dort nur die 3G Regel gilt. Viele Student:innen fühlen sich unsicher bzw. einem erhöhten Risiko ausgesetzt an Präsenzprüfungen teilzunehmen. Und dies zu Recht. Mit Omikron auf dem Vormarsch ist es nicht verständlich, warum sich irgendjemand diesem vermeidbaren Risiko aussetzen muss, wenn man digitale Fernprüfungen durchführen kann.

Das ein Rücktritt von den Prüfungsergebnissen, wie in den vorigen Semestern, ausgeschlossen ist, sorgt im Vorfeld auf ohnehin durch schlechtere Lehre belastete Studierende für zusätzlichen starken psychischen Druck, der vermeidbar wäre. Viele möchten im Studium weiter voran kommen, sind sich aber unsicher ob sie die Prüfungen bestehen können, und überlegen so erst gar nicht teilzunehmen.

Die Regelung, dass man 24h vor den Prüfungen noch zurücktreten kann ist nicht ausreichend. Wenn man am Tag der Prüfung, oder auch an den Tagen vorher, Corona Symptome zeigt kann es dauern bis man ein PCR Ergebnis bekommt. Es sollte daher möglich sein auch noch später, sogar nach den Prüfungen, von diesen zurückzutreten.

Die Videoüberwachung während der digitalen Fernprüfungen stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden dar. Es ist verständlich, dass diese eingeführt wurde um das Betrügen während der Prüfungen zu verhindern, jedoch ist fragwürdig ob dieses Mittel seinen Zweck erfüllt. Wer betrügen möchte, wird dies trotzdem tun, somit verfehlt die Überwachung ihren Zweck. Das ist unfair und wirkt auf uns wie eine kollektive Bestrafung auf Verdacht für Taten, die nicht zwangsläufig begangen werden.

Unsere Position ist also eindeutig: Durch Corona geht die Qualität der Lehre zurück. Dies fällt zu Lasten der Studierenden. Zusätzlich werden sie damit belastet, nicht von den Prüfungsergebnissen zurücktreten zu können und diese auch teilweise noch in Präsenz schreiben zu müssen. Ebenfalls muss die Frist, in der man von den Prüfungen zurücktreten kann, verlängert werden. Zuletzt ist die Videoüberwachung während der Online-Prüfungen ein Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Dies hätte vermieden werden können, wenn man die Senatsregelungen bezüglich Corona der vergangenen Jahre wieder eingeführt hätte.

Dresden 14.01.2022 FSR Mathematik

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  • Zuletzt geändert: 2022-01-16T01:44:1642297458
  • von stefanf