Der FSR wählt entsprechend der durch die Grundordnung der Studentenschaft festgelegten (Grund-)Sitzverteilung Angehörige der Fachschaft Mathematik in den Studierendenrat (1. Vertretung).
Falls Sitze im Studierendenrat nicht durch ein Mitglied des Fachschaftsrates besetzt werden sollen, so müssen die Sitze mindestens eine Woche per Aushang ausgeschrieben werden. Auf die Ausschreibung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden. Die Begrundung muss vor der Wahl des Vertretenden zu Protokoll gegeben werden.
Erhält die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär weitere Sitze im Studierendenrat, so entsendet der FSR entsprechend weitere Vertretungen (2. Vertretung) in den Studierendenrat. Absatz (2) gilt entsprechend.
Verliert die Fachschaft Mathematik aufgrund der Festlegung des Studierendenrates temporär Sitze, so ruft der FSR entsprechend die 2. Vertretung in umgekehrter chronologischer Folge ihrer Entsendung aus dem Studierendenrat zurück. Dazu bedarf es keiner gesonderten Abstimmung, der Vorgang sollte aber im Protokoll der nächsten Sitzung festgehalten werden.
Die Absätze (1), (2), (6) und (7) sind entsprechend auch für die Entsendung eines Ersatzvertretenden sowie für den Fall, dass der FSR Mathematik eine_n Geschäftsführende_n des StuRa stellt, anzuwenden.
Tritt eine Vertretung der Fachschaft Mathematik vor Ablauf der Legislaturperiode vom Amt zuruck, so ist dies dem FSR schriftlich kundzu-tun. In der darauffolgenden FSR-Sitzung soll die Nachfolge bestimmt werden.
In begründeten Fällen kann den Vertretungen im Studierendenrat das Misstrauen ausgesprochen werden. Dazu bedarf es einer Mehrheit der Mitglieder des FSR. Die Vertretung ist darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. In der gleichen Sitzung soll ein Nachfolger bestimmt werden.