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- | ======FSR-Geschäftsordnung====== | + | Zum Download findet ihr hier unsere {{fsr: |
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+ | ======Geschäftsordnung | ||
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+ | 20. September 2019. | ||
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===1 Konstituierung=== | ===1 Konstituierung=== | ||
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- Sofern eine höherrangige Ordnung nichts Widersprüchliches festlegt, konstituiert sich der Fachschaftsrat frühestens sieben und höchstens 21 Kalendertage nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse. | - Sofern eine höherrangige Ordnung nichts Widersprüchliches festlegt, konstituiert sich der Fachschaftsrat frühestens sieben und höchstens 21 Kalendertage nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse. | ||
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===2 Zusammentreten=== | ===2 Zusammentreten=== | ||
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- Der FSR tagt in der Vorlesungszeit in einem wöchentlichen Turnus. | - Der FSR tagt in der Vorlesungszeit in einem wöchentlichen Turnus. | ||
- | - Abweichungen der Sitzungszeiten sind auf Beschluss mit einfacher Mehrheit möglich und werden fristgerecht nach § 5 Abs. (2) den FSRMitgliedern | + | - Abweichungen der Sitzungszeiten sind auf Beschluss mit einfacher Mehrheit möglich und werden fristgerecht nach § 5 Abs. (2) den FSR-Mitgliedern |
- | - Ort der Sitzungen ist in der Regel das Buro des FSR. Abweichungen | + | - Ort der Sitzungen ist in der Regel das Büro des FSR. Abweichungen |
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===3 Öffentlichkeit=== | ===3 Öffentlichkeit=== | ||
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- Die Sitzungen des FSR sind grundsätzlich öffentlich. | - Die Sitzungen des FSR sind grundsätzlich öffentlich. | ||
- Alle Anwesenden haben Rederecht. | - Alle Anwesenden haben Rederecht. | ||
- | - Es kann nicht-öffentlich getagt werden. Nicht-Öffentlichkeit kann auf ¨ Antrag im FSR durch einfache Mehrheit fur einen Tagesordnungspunkt | + | - Es kann nicht-öffentlich getagt werden. Nicht-Öffentlichkeit kann auf ¨ Antrag im FSR durch einfache Mehrheit fur einen Tagesordnungspunkt (TOP) hergestellt werden. Zu nicht-öffentlichen Sitzungen sind alle FSR-Mitglieder und durch FSR-Beschluss bestimmte Gäste zugelassen. |
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===4 Beschlussfähigkeit=== | ===4 Beschlussfähigkeit=== | ||
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- Nach der Eröffnung der Sitzung sind die Anwesenheit der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit festzustellen. | - Nach der Eröffnung der Sitzung sind die Anwesenheit der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit festzustellen. | ||
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===5 Sitzungsunterlagen und Fristen=== | ===5 Sitzungsunterlagen und Fristen=== | ||
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- Die Sitzungsunterlagen fur die FSR-Mitglieder bestehen aus | - Die Sitzungsunterlagen fur die FSR-Mitglieder bestehen aus | ||
- zu behandelnden ordentlichen Anträgen nach § 10, | - zu behandelnden ordentlichen Anträgen nach § 10, | ||
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- Kandidaturen, | - Kandidaturen, | ||
- sowie den noch nicht beschlossenen vorläufigen Protokollen der vergangenen Sitzungen, soweit vorhanden. | - sowie den noch nicht beschlossenen vorläufigen Protokollen der vergangenen Sitzungen, soweit vorhanden. | ||
- | - Die Sitzungsunterlagen | + | - Die Sitzungsunterlagen |
- Ordentliche Anträge mussen bis spätestens drei Tage vor der nächsten Sitzung bei der Sitzungsleitung eingehen. | - Ordentliche Anträge mussen bis spätestens drei Tage vor der nächsten Sitzung bei der Sitzungsleitung eingehen. | ||
- | - Initiativanträge | + | - Initiativanträge |
- Die Ladungsfrist in der Vorlesungszeit beträgt 48 Stunden, in der vorlesungsfreien Zeit eine Woche. | - Die Ladungsfrist in der Vorlesungszeit beträgt 48 Stunden, in der vorlesungsfreien Zeit eine Woche. | ||
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===6 Tagesordnung=== | ===6 Tagesordnung=== | ||
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- Zu Beginn der Sitzung ist die Tagesordnung (TO) vorzustellen und über Änderungsanträge zu beschließen. Danach ist die Tagesordnung zu verabschieden. | - Zu Beginn der Sitzung ist die Tagesordnung (TO) vorzustellen und über Änderungsanträge zu beschließen. Danach ist die Tagesordnung zu verabschieden. | ||
- | - In der Regel sind fur Anträge eigene Tagesordnungspunkte (TOPs) einzurichten. | + | - In der Regel sind für Anträge eigene Tagesordnungspunkte (TOPs) einzurichten. |
- TOPs mit Gästen sind in der Regel am Anfang der Sitzung zu behandeln. TOPs unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Regel am Ende. | - TOPs mit Gästen sind in der Regel am Anfang der Sitzung zu behandeln. TOPs unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Regel am Ende. | ||
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===7 Sitzungsleitung=== | ===7 Sitzungsleitung=== | ||
+ | |||
- Die Sitzungsleitung hat die folgenden Rechte: | - Die Sitzungsleitung hat die folgenden Rechte: | ||
- Ordnungsgewalt auf den FSR-Sitzungen | - Ordnungsgewalt auf den FSR-Sitzungen | ||
- | - Auslegung der Ordnungen und Richtlinien, | + | - Auslegung der Ordnungen und Richtlinien, |
- Strukturierung der Sitzung gemäß der Tagesordnung und Vorsehen von Pausen nach eigenem Ermessen | - Strukturierung der Sitzung gemäß der Tagesordnung und Vorsehen von Pausen nach eigenem Ermessen | ||
- | - Feststellung, | + | - Feststellung, |
- Aufgliederung eines Antrages nach ihrem Ermessen und Eröffnung einer entsprechenden Diskussion | - Aufgliederung eines Antrages nach ihrem Ermessen und Eröffnung einer entsprechenden Diskussion | ||
- Erteilen des Wortes | - Erteilen des Wortes | ||
- | - Aufruf | + | - Aufruf |
- Die Sitzungsleitung hat folgende Pflichten: | - Die Sitzungsleitung hat folgende Pflichten: | ||
- fristgerechte Ladung der FSR-Mitglieder zu den Sitzungen | - fristgerechte Ladung der FSR-Mitglieder zu den Sitzungen | ||
- | - Bereitstellung der Sitzungsunterlagen | + | - Bereitstellung der Sitzungsunterlagen |
- Vorbereitung der Sitzungen | - Vorbereitung der Sitzungen | ||
- | - Bei Diskussionen oder Beschlussen, die die Sitzungsleitung als Person | + | - Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die die Sitzungsleitung als Person selbst betreffen, hat diese die Leitung der Sitzung abzugeben. |
- Der Fachschaftsrat kann auf Antrag Entscheidungen der Sitzungsleitung abändern. Dazu bedarf es einer 2/ | - Der Fachschaftsrat kann auf Antrag Entscheidungen der Sitzungsleitung abändern. Dazu bedarf es einer 2/ | ||
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===8 Redeliste=== | ===8 Redeliste=== | ||
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- Vor Beginn einer Diskussion bittet die Sitzungsleitung um Wortmeldungen und bildet eine Redeliste. Nach dieser wird das Wort erteilt. Sie ist während der Debatte zu ergänzen. | - Vor Beginn einer Diskussion bittet die Sitzungsleitung um Wortmeldungen und bildet eine Redeliste. Nach dieser wird das Wort erteilt. Sie ist während der Debatte zu ergänzen. | ||
- | - Vor der Debatte eines Antrages erteilt die Sitzungsleitung | + | - Vor der Debatte eines Antrages erteilt die Sitzungsleitung |
- | - Die Redeliste kann nach Ermessen der Sitzungsleitung durch Wortmeldung | + | - Die Redeliste kann nach Ermessen der Sitzungsleitung durch Wortmeldung |
- | - Es gilt das Erstredner innenrecht. Als Erstredner in ist jede Person zu betrachten, die zum aktuellen TOP noch nicht auf der Redeliste stand. | + | - Es gilt das Erstredner_innenrecht. Als Erstredner_in |
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===9 Anträge zur Geschäftsordnung=== | ===9 Anträge zur Geschäftsordnung=== | ||
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- Anträge zur Geschäftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von FSR-Mitgliedern gestellt werden und sind durch das Erheben beider Hände zu kennzeichnen. | - Anträge zur Geschäftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von FSR-Mitgliedern gestellt werden und sind durch das Erheben beider Hände zu kennzeichnen. | ||
- Ein Redebeitrag, | - Ein Redebeitrag, | ||
- | - Uber Antr ¨ äge zur Geschäftsordnung ist sofort zu beschließen. | + | - Über Anträge |
- Als Geschäftsordnungsanträge sind Anträge nach § 9 Abs. (4) der Geschäftsordnung des Studierendenrates der TU Dresden {{https:// | - Als Geschäftsordnungsanträge sind Anträge nach § 9 Abs. (4) der Geschäftsordnung des Studierendenrates der TU Dresden {{https:// | ||
- Es gelten außerdem die Absätze (5) bis (12) des § 9 der Geschäftsordnung des Studierendenrates der TU Dresden. | - Es gelten außerdem die Absätze (5) bis (12) des § 9 der Geschäftsordnung des Studierendenrates der TU Dresden. | ||
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===10 Anträge=== | ===10 Anträge=== | ||
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- Neben den Anträgen nach § 9 sind folgende Anträge an den FSR zulässig: | - Neben den Anträgen nach § 9 sind folgende Anträge an den FSR zulässig: | ||
* ordentliche Anträge | * ordentliche Anträge | ||
* Initiativanträge | * Initiativanträge | ||
- | | + | |
- | - Alle Anträge nach Abs. (1) sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen des der Antragstellenden, | + | - Alle Anträge nach Abs. (1) sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen des_der |
- | - Die Rucknahme | + | - Die Rücknahme |
- Ordentliche Anträge, die vom FSR behandelt werden, sind alle Anträge, die bei der Sitzungsleitung fristgemäß nach § 5 Abs. (3) eingegangen sind. | - Ordentliche Anträge, die vom FSR behandelt werden, sind alle Anträge, die bei der Sitzungsleitung fristgemäß nach § 5 Abs. (3) eingegangen sind. | ||
- | - Der Initiativantrag ist in Form und dem Inhalt nach ein ordentlicher Antrag, der die Fristen | + | - Der Initiativantrag ist in Form und dem Inhalt nach ein ordentlicher Antrag, der die Fristen |
- | - | + | - |
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===11 Wahlen und Entsendungen=== | ===11 Wahlen und Entsendungen=== | ||
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- Kandidaturen sind bei der Sitzungsleitung einzureichen. | - Kandidaturen sind bei der Sitzungsleitung einzureichen. | ||
- | - Liegt fur einen offenen Posten eine Kandidatur vor, so wird wenn ¨ möglich auf der nächsten Sitzung eine Wahl oder Entsendung | + | - Liegt für einen offenen Posten eine Kandidatur vor, so wird wenn möglich auf der nächsten Sitzung eine Wahl oder Entsendung |
- | - Kandidierende | + | - Kandidierende |
- | - Wahlen finden in schriftlicher Form statt, Entsendungen per Handzeichen. Diese Regelfälle können durch Anträge nach § 9 Abs. b(4) geändert werden. | + | - Wahlen finden in schriftlicher Form statt, Entsendungen per Handzeichen. Diese Regelfälle können durch Anträge nach § 9 Abs. (4) geändert werden. |
- Alle Anwesenden können an die Kandidierenden Fragen stellen. Dies ist auch zwischen den Wahlgängen möglich. | - Alle Anwesenden können an die Kandidierenden Fragen stellen. Dies ist auch zwischen den Wahlgängen möglich. | ||
- | - In der Regel gilt § 17 Abs. (5) der Geschäftsordnung des Studierendenrates. Es können geeignetere Verfahren festgelegt werden, dies geschieht in begrundeter | + | - In der Regel gilt § 17 Abs. (5) der Geschäftsordnung des Studierendenrates. Es können geeignetere Verfahren festgelegt werden, dies geschieht in begründeter |
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- | ===12 Protokollfuhrung=== | + | ===12 Protokollführung=== |
- | - Das Protokoll der FSR-Sitzung wird durch die den Protokollant in angefertigt und veröffentlicht. | + | |
+ | - Das Protokoll der FSR-Sitzung wird durch die_den Protokollant_in | ||
- Das Protokoll orientiert sich am Verlauf der Sitzung | - Das Protokoll orientiert sich am Verlauf der Sitzung | ||
- Das Protokoll hat insbesondere zu enthalten: | - Das Protokoll hat insbesondere zu enthalten: | ||
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- eine Auflistung der FSR-Mitglieder mit passenden Vermerken: “anwesend”, | - eine Auflistung der FSR-Mitglieder mit passenden Vermerken: “anwesend”, | ||
- eine Auflistung der Gäste | - eine Auflistung der Gäste | ||
- | - den Wortlaut der Anträge und Beschlusse | + | - den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse |
- Kalkulationen zu Finanzanträgen | - Kalkulationen zu Finanzanträgen | ||
- | - die wesentlichen Meinungen | + | - die wesentlichen Meinungen |
- | - Wortmeldungen, | + | - Wortmeldungen, |
- Wurde ein nicht-öffentlicher Teil protokolliert, | - Wurde ein nicht-öffentlicher Teil protokolliert, | ||
- Das Protokoll wird in der Regel auf der nächsten Sitzung durch den FSR beschlossen. | - Das Protokoll wird in der Regel auf der nächsten Sitzung durch den FSR beschlossen. | ||
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===13 Salvatorische Klausel=== | ===13 Salvatorische Klausel=== | ||
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===14 Inkrafttreten=== | ===14 Inkrafttreten=== | ||
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- Diese Ordnung tritt auf Beschluss des FSR am 201Y-MM-DD in Kraft. | - Diese Ordnung tritt auf Beschluss des FSR am 201Y-MM-DD in Kraft. | ||
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Inkraftgetreten am: 201Y-MM-DD | Inkraftgetreten am: 201Y-MM-DD | ||